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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 12215 Beiträge für Sie gefunden

  1. Amtliche deutsche ATC-Klassifikation als Instrument für eine wirtschaftliche Verordnungsweise

    Rubrik: Arzneimittelwesen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 819 (2006))

    Münchberg F

    Amtliche deutsche ATC-Klassifikation als Instrument für eine wirtschaftliche Verordnungsweise / Münchberg F

  2. Solidarität und Eigenverantwortung im Gesundheitssystem / Betrachtungen zur Sicherstellung von Gesundheitsleistungen und deren Finanzierbarkeit am Beispiel der Niederlande

    Rubrik: Gesundheitswesen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 812 (2006))

    Geursen R

    Solidarität und Eigenverantwortung im Gesundheitssystem / Betrachtungen zur Sicherstellung von Gesundheitsleistungen und deren Finanzierbarkeit am Beispiel der Niederlande / Geursen R
    Solidarität und Eigenverantwortung im Gesundheitssystem Betrachtungen zur Sicherstellung von Gesundheitsleistungen und deren Finanzierbarkeit am Beispiel der Niederlande Meike Kühl1 und Dr. rer. nat. Dr. med. Robert G. Geursen2 Customer Services Kühl1, Mannheim, und geursen-consulting2, Heidelberg Für europäische Bürger ist ein gut funktionierendes Gesundheitssystem so etwas wie ein Grundrecht. Um die Versorgung ihrer Bürger mit Gesundheitsleistungen und deren Finanzierung zu garantieren, hat die niederländische Regierung schon immer eine aktive Gesetzgebung verfolgt. Mit Beginn des Jahres 2006 hat man die bis dato existierenden gesetzlichen und privaten Krankenkassen in ein privatwirtschaftlich orientiertes Versicherungssystem umgestaltet. Seitdem setzt sich die Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus drei Teilen zusammen. Der erste beruht auf dem Allgemeinen Gesetz für Außergewöhnliche Krankheitskosten (AWBZ oder „Algemeene Wet Bijzondere Ziektekosten“), welches alle Einwohner gegen besonders schwere Krankheitsrisiken absichert. Darunter fallen der Aufenthalt in Pflegeheimen, die Behindertenfürsorge, Pflege zu Hause sowie die Versorgung psychisch Kranker. AWBZ ist eine landesweite Einrichtung, in der alle Niederländer versichert sein müssen. Der zweite Teil „Basisverzekering“ wurde mit Beginn des Jahres 2006 neu geschaffen. Das Ziel war, einen Versicherungsschutz gegen Kosten der medizinischen Versorgung einzuführen und gleichzeitige Wahlfreiheit für den Versicherten zu garantieren. Kernelemente sind 1.) Versicherungspflicht: Jeder Niederländer ist verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, und alle niederländischen Versicherungsunternehmen müssen jeden Antragsteller annehmen; 2.) Standardpaket: Das Gesundheitsministerium legt per Gesetz Qualität und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Dazu gehören die medizinische Versorgung in der Allgemeinpraxis, Behandlung im Krankenhaus, Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel; 3.) fixe Prämien: Eine Preisdifferenzierung bei gleicher Leistung ist nicht zulässig; 4.) Risikoausgleich: Die Versicherungsunternehmen erhalten Ausgleichszahlungen aus einem zentralen Fonds in Abhängigkeit vom Morbiditätsrisiko ihres jeweiligen Versichertenkreises. Den dritten Sektor stellen private Versicherungsverträge dar, welche auf freiwilliger Basis neben der AWBZ und der „Basisverzekering“ abgeschlossen werden können. In diesem Bereich variieren die Prämien in Abhängigkeit von Umfang und Risiko des Versicherungsschutzes. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006  

  3. Aktivitäten des CHMP 07/2006

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 833 (2006))

    Throm S

    Aktivitäten des CHMP 07/2006 / Throm S

  4. Bericht aus Frankreich 07/2006

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 860 (2006))

    Bernhard M

    Bericht aus Frankreich 07/2006 / Bernhard M

  5. B. Braun Melsungen AG

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 855 (2006))

    B. Braun Melsungen AG /

  6. Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 07/2006

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 853 (2006))

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht 07/2006 /

  7. Gestaltungsfragen bei Lohnherstellungsverträgen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 849 (2006))

    Kircher W

    Gestaltungsfragen bei Lohnherstellungsverträgen / Kircher W
    Gestaltungsfragen bei Lohnherstellungsverträgen RA Dr. Henning Mennenöh und RA Dr. Wolfgang Kircher Hogan & Hartson Raue L.L.P., München Die Lohnherstellung ist neben der Auftragsforschung und der Auslagerung des Vertriebes einer der Schwerpunkte des Outsourcings im Pharmabereich. Zum Erreichen der mit der Auslagerung von Herstellungsschritten verfolgten Ziele wie Kosteneinsparungen und Konzentration auf die Kernkompetenzen ist ein detaillierter, auf den Einzelfall zugeschnittener Lohnherstellungsvertrag von entscheidender Bedeutung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wichtige und typische Regelungsbestandteile von Lohnherstellungsverträgen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2006  

  8. Buchbesprechungen 07/2006

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 871 (2006))

    Buchbesprechungen 07/2006 /

  9. Bericht von der Börse 07/2006

    Rubrik: Wirtschaft

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 858 (2006))

    Batschari A

    Bericht von der Börse 07/2006 / Batschari A

  10. Bericht aus Großbritannien 07/2006

    Rubrik: Ausland

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 866 (2006))

    Woodhouse R

    Bericht aus Großbritannien 07/2006 / Woodhouse R

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