Rubrik: Leitartikel
(Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 97 (1999))
Die pharmazeutische Industrie im ,,Euroland" / Freisler HRubrik: GMP und FDA
(Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 255 (1999))
Human Drug cGMP Notes (Vol. 6, No. 1,1998) 03/1999 / Herbst PRubrik: GMP und FDA
(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 844 (1999))
Human Drug cGMP Notes (Vol. 6, No. 3, 1998) 09/1999 / Herbst PRubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 190 (2000))
Rechtsprechung- Einstufung eines Präparates aus Krabbenschalen, das zur natürlichen Reduktion der Fettverwertung dienen soll /
Einstufung eines Präparates aus Krabbenschalen, das zur natürlichen
Reduktion der Fettverwertung dienen soll (mit Beschluß)
Ausgewählt von RA Dr. Axel Sander
Die Frage der Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln
ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Mit dem vorliegenden
Beschluß stuft das VG Stuttgart - nach summarischer Prüfung - ein Präparat
aus Krabbenschalen, das zur natürlichen Reduktion der Fettverwertung dienen
soll, als Arzneimittel ein (anders: OLG Stuttgart, Urteil vom 28. April
1999, Az.: 2 U 32/99). Das Gericht legt dabei Abgrenzungskriterien aus
der Rechtsprechung zugrunde, die auch Eingang in die vom Arbeitskreis
lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesinstituts
für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin erstellten
Leitlinien zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln (veröffentlicht
in: Bundesgesundheitsblatt 4/99, S. 360 ff.) gefunden haben. Anders als
das Verwaltungsgericht Gießen in seinem Urteil vom 22. September 1999
(Az.: 8 E 75/99, nicht rechtskräftig) nimmt das VG Stuttgart diese jedoch
nicht konkret in Bezug. Das von der Überwachungsbehörde auf der Grundlage
des § 69 Abs. 1 Nr. 1 AMG verfügte Verbot des Inverkehrbringens des Präparates
- unter Anordnung des Sofortvollzuges und Androhung eines Zwangsgeldes
bei Zuwiderhandlung - bestätigte das Gericht. Insbesondere reiche - so
das Gericht - für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eine durch
das unkontrollierte Inverkehrbringen geschaffene abstrakte Gesundheitsgefahr
aus. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut (Auszug):
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2000
Rubrik: -
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite VIII/163 (2000))
Ergebnisse der Umfrage zur Nutzung und zum Image dieser Zeitschrift: "pharmind" als maßgeblicher Partner an Ihrer Seite vollauf bestätigt! /
Rubrik: Partner der Industrie
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 644 (2000))
Partner der Industrie 08/2000 /
Rubrik: Aktuelles
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite VIII/174 (2000))
Aktuelles 08/2000 /
Rubrik: Info-Börse
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite VIII/179 (2000))
Info-Börse 08/2000 /
Rubrik: In Wort und Bild
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite VIII/181 (2000))
In Wort und Bild 08/2000 /
Rubrik: Praxis
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 642 (2000))
Neue Prüfvorrichtung für Blisterverpackungen / Bestimmung der mechanischen Eigenschaften von Aluminium-Kunststoff-Verbundfolien /
Sie sehen Artikel 351 bis 360 von insgesamt 11436