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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 2 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Medizinisches Cannabis

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 529 (2024))

    Veit M | Ambrosius M | Cirillo F | Ziegler A

    Medizinisches Cannabis / Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 2*Teil 1 dieses Beitrags siehe Pharm. Ind. 2024;86(5): 426–431. · Veit M1, Ambrosius M2, Cirillo F3, Ziegler A4 · 1Alphatopics GmbH, Kaufering und Sträter Rechtsanwälte, Bonn und Avanti Europe AG, Ormalingen und Zience – Exchange of Ideas, Großhabersdorf
    Die Verabreichung von medizinischem Cannabis erfolgt häufig mittels Verdampfung; das gilt insbesondere für Blüten, aber auch für zur Verdampfung geeignete Zubereitungen, wie Extrakte. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen EU-Vorordnung zu Medizinprodukten („Medical Device Regulation“, MDR) liegen nun detaillierte Vorgaben für Medizinprodukte vor, die zur Verabreichung von Arzneimitteln verwendet werden; das gilt auch für die Geräte, die zur Verdampfung von medizinischem Cannabis eingesetzt werden. Alle solche Geräte müssen eine vollständige CE-Zertifizierung haben und den entsprechenden Anforderungen der MDR entsprechen. Für alle Akteure in der Wirtschaftskette gibt es zu beachtende Obliegenheiten. Da medizinisches Cannabis in Deutschland ausschließlich als Rezepturarzneimittel ...

  2. Merken

    Medizinisches Cannabis

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 426 (2024))

    Veit M | Ambrosius M | Cirillo F | Ziegler A

    Medizinisches Cannabis / Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 1 · Veit M1, Ambrosius M2, Cirillo F3, Ziegler A4 · 1Alphatopics GmbH, Kaufering und 2Sträter Rechtsanwälte, Bonn und Avanti Europe AG, Ormalingen und Zience – Exchange of Ideas, Großhabersdorf
    Die Verabreichung von medizinischem Cannabis erfolgt häufig mittels Verdampfung; das gilt insbesondere für Blüten, aber auch für zur Verdampfung geeignete Zubereitungen, wie Extrakte. Mit der im Mai 2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung zu Medizinprodukten („Medical Device Regulation“, MDR) liegen nun detaillierte Vorgaben für Medizinprodukte vor, die zur Verabreichung von Arzneimitteln verwendet werden; das gilt auch für die Geräte, die zur Verdampfung von medizinischem Cannabis eingesetzt werden. Alle solche Geräte müssen eine vollständige CE-Zertifizierung haben und den entsprechenden Anforderungen der MDR entsprechen. Für alle Akteure in der Wirtschaftskette gibt es zu beachtende Obliegenheiten. Da medizinisches Cannabis in Deutschland ausschließlich als Rezepturarzneimittel ...