Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 2010 (2011))
Klümper M
Die ersten verurteilenden Entscheidungen gegen niedergelassene Ärzte gemäß § 299 StGB – wohin geht die Reise? / Klümper M
Die ersten verurteilenden Entscheidungen gegen niedergelassene Ärzte gemäß § 299 StGB – wohin geht die Reise?
Dr. Mathias Klümper
Lützeler Klümper Wachenhausen Rechtsanwälte, Düsseldorf und Hamburg
Die rechtliche Aufarbeitung der Zusammenarbeit zwischen Industrieunternehmen und Fachkreisangehörigen ist in Deutschland im Wesentlichen in „drei Wellen“ seit den 1980er Jahren erfolgt.
Zunächst gab es in den 1980er Jahren erste gerichtliche Klarstellungen zur zulässigen Zusammenarbeit im Laborbereich durch die so genannten „Röntgenkontrastmittelentscheidungen“. Die strafrechtliche Bewertung der Zusammenarbeit mit Amtsträgern, etwa Klinikärzten, die an öffentlichen medizinischen Einrichtungen angestellt oder beamtet sind, gilt seit dem so genannten „Herzklappenskandal“ in den 1990er Jahren und den diesbezüglichen Gerichtsentscheidungen als geklärt und ist aus diesem Grunde – bis auf Korrekturen in Detailfragen – mehr oder weniger verstummt.
In der „dritten Welle“ rechtlicher Aufarbeitung von Kooperationsbeziehungen ist nunmehr die Frage der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie auf die Tagesordnung von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten gelangt. Seit 2005 war sie bereits Gegenstand der theoretischen Diskussion in der juristischen Literatur. Sie hat aber durch erste Verurteilungen niedergelassener Ärzte eine neue Dimension erreicht und wird durch die anstehende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ihren Höhepunkt erreichen.
Erstmals besteht ein konkretes strafrechtliches Risiko bei der Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern von Industrieunternehmen und niedergelassenen Ärzten.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2011