Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

Ihr Suchergebnis

Sie recherchieren derzeit unangemeldet.
Melden Sie sich an (Login) um den vollen Funktionsumfang der Datenbank nutzen zu können.

Sie sehen Artikel 121 bis 130 von insgesamt 11436

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11436 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 543 (2024))

    Bartholomä L

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht / Wachsende Bedeutung der Companion Diagnostics · Bartholomä, LL.M. (Medizinrecht) J · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München
    Die Companion Diagnostics (CDx) – auch therapiebegleitende Diagnostika genannt – sind in-vitro-diagnostische (IVD) Tests. Die IVDR (Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika) definiert ein therapiebegleitendes Diagnostikum (Companion Diagnostic, CDx) folgendermaßen (Artikel 2, 7 IVDR): Ein „‘therapiebegleitendes Diagnostikum’ bezeichnet ein Produkt, das für die sichere und wirksame Verwendung eines dazugehörigen Arzneimittels wesentlich ist, um Patienten vor und/oder während der Behandlung zu identifizieren, die mit der größten Wahrscheinlichkeit von dem dazugehörigen Arzneimittel profitieren, oder Patienten vor und/oder während der Behandlung zu identifizieren, bei denen wahrscheinlich ein erhöhtes Risiko von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen infolge einer Behandlung mit dem dazugehörigen Arzneimittel besteht;“ Ob ein ...

  2. Merken

    Besonderer Kündigungsschutz für die Sachkundige Person

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 536 (2024))

    Wesch M

    Besonderer Kündigungsschutz für die Sachkundige Person / Wesch • Sachkundige Person · Wesch M · Wesch & Buchenroth Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart
    Arzneimittelsicherheit Abberufungsschutz Funktionsträger Unabhängigkeit Interessenskonflikte Gesetzlicher Kündigungsschutz kommt Arbeitnehmern zu, deren Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. 1) Bei dem Betrieb darf es sich nicht nur um einen Kleinbetrieb handeln, in dem i. d. R. 10 oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten tätig sind. 2) Bei Arbeitnehmern, denen Kündigungsschutz zukommt, d. h., das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist, sind Kündigungen sozial ungerechtfertigt, die nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt sind. ...

  3. Merken

    Medizinisches Cannabis

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 529 (2024))

    Veit M | Ambrosius M | Cirillo F | Ziegler A

    Medizinisches Cannabis / Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 2*Teil 1 dieses Beitrags siehe Pharm. Ind. 2024;86(5): 426–431. · Veit M1, Ambrosius M2, Cirillo F3, Ziegler A4 · 1Alphatopics GmbH, Kaufering und Sträter Rechtsanwälte, Bonn und Avanti Europe AG, Ormalingen und Zience – Exchange of Ideas, Großhabersdorf
    Medizinisches Cannabis Verdampfer Medizinprodukte Verabreichung von Arzneimitteln Während industriell hergestellte Fertigarzneimittel bereits in geeigneter Verpackung auf den Markt kommen, liegt die Wahl des passenden Packmittels für Rezepturarzneimittel in der Hand der Apotheke. Diese ist in der Auswahl grundsätzlich frei, solange das verwendete Packmittel selbst eine hinreichende pharmazeutische Qualität besitzt und zugleich die Qualität des in der Apotheke hergestellten Arzneimittels durch das Packmittel bestmöglich gewahrt bleibt. Wobei auch die Handhabung durch den Patienten und dessen motorische Fähigkeiten bei der Auswahl eine Rolle spielen sollten. Im Hinblick auf Rezepturarzneimittel mit medizinischem Cannabis, die zur Inhalation nach Vaporisation bestimmt sind, besteht dabei die ...

  4. Merken

    Das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 521 (2024))

    Graf A

    Das neue Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) / Inhalte und praktische Implikationen · Graf A · Kanzlei Dr. Fandrich Rechtsanwälte, Bonn
    Medizinal-Cannabis MedCanG Betäubungsmittel Entkriminalisierung Erlaubnispflicht Bereits 2017 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Cannabisarzneimitteln durch ärztliche Personen hergestellt und damit dem therapeutischen Nutzen 1) von Cannabis Rechnung getragen. War die Anwendung etwa bei schwerwiegend chronisch erkrankten Schmerzpatienten bis dahin nur über eine Ausnahmegenehmigung 2) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) möglich, wurde die Rechtslage durch eine Änderung der betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben so angepasst, dass es einer solchen Ausnahmeerlaubnis nicht mehr bedurfte, vielmehr wurde dem Arzt die Umgangsgewalt als kompetentem Entscheidungsträger übergeben. 3) Damit wurden weitere Cannabisarzneimittel verschreibungsfähig. ...

  5. Merken

    Aktivitäten des PRAC

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 514 (2024))

    Thurisch B | Sickmüller B

    Aktivitäten des PRAC / Aktuelle Empfehlungen des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) · Thurisch B, Sickmüller B · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin
    Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) ist in erster Linie für die Beurteilung aller Aspekte des Risikomanagements von Humanarzneimitteln zuständig. Dies umfasst die Ermittlung, Bewertung, Minimierung und Kommunikation der Risiken von Nebenwirkungen, unter gebührender Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens des Humanarzneimittels, der Gestaltung und Bewertung der Unbedenklichkeitsstudien nach der Genehmigung sowie Pharmakovigilanz-Audits. Der PRAC gibt somit – abhängig vom jeweiligen Verfahren – Empfehlungen an den Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP), die Koordinierungsgruppe (Coordination Group for Mutual Recognition and Decentralised Procedures – Human, CMDh), die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) oder ...

  6. Merken

    Aktivitäten des PDCO

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 512 (2024))

    Throm S

    Aktivitäten des PDCO / Throm • PDCO · Throm S · Berlin
    Bei seiner Sitzung vom 19.–22. März 2024 bei der europäischen Arzneimittelagentur EMA in Amsterdam dankte der Ausschuss für Kinderarzneimittel (PDCO) Maja Pavlovic/Kroatien, die ausscheidet, für ihre Beiträge und verabschiedete folgende Empfehlungen: 16 Voten zu pädiatrischen Prüfkonzepten (PIP) für folgende in Entwicklung befindliche Medikamente: Enlicitid decanoat zur Behandlung von Hypercholesterolämien bei Kindern ab 6 Jahren; MSD Lutikizumab zur Behandlung der Hidradenitis suppurativa bei Jugendlichen ab 12 Jahren; AbbVie Spesolimab zur Behandlung der Hidradenitis suppurativa bei Jugendlichen ab Beginn der Pubertät; Boehringer Ingelheim GIPR-Antagonist/GLP-1R-Agonist (AMG 133) zur Behandlung der Obesitas bei Kindern ab 6 Jahren; Amgen Etavopivat zur Behandlung der Sichelzellerkrankung bei Kindern ab 6 Monaten; Novo Nordisk ...

  7. Merken

    Aktivitäten des COMP

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 510 (2024))

    Throm S

    Aktivitäten des COMP / Throm • COMP · Throm S · Berlin
    Der Ausschuss für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Committee for Orphan Medicinal Products, COMP) begrüßte bei seiner Sitzung vom 12.–14. März 2024 bei der europäischen Arzneimittelagentur EMA in Amsterdam Eva Malikova/Slowakei, die ausscheidet, für ihre Beiträge und verabschiedete folgende Voten: 6 Empfehlungen für die Zuerkennung des Orphan-Status für die folgenden in Entwicklung befindlichen Medikamente: Autologe, aus Fettzellen gewonnene mesenchymale Stammzellen, die in eine extrazelluläre Matrix mit Hydroxylapatit/beta-Tricalciumphosphat-Partikeln eingebettet sind, zur Behandlung der ererbten Pseudoarthrose von Röhrenknochen; 40 590 Betroffene; Novadip Biosciences Autologe, aus Fettzellen gewonnene Stammzellen zur Behandlung von traumatischen Wirbelsäulenverletzungen; 189 420 Betroffene; Regenera Acetylleucin zur Behandlung der Ataxie mit okulomotorischer Apraxie; 4 510 Betroffene; IntraBio Ireland ...

  8. Merken

    Aktivitäten des CHMP und CMDh

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 502 (2024))

    Throm S

    Aktivitäten des CHMP und CMDh / Throm • CHMP und CMDh · Throm S · Berlin
    Bei der Sitzung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) vom 27.–30. Mai 2024 bei der europäischen Arzneimittelagentur EMA in Amsterdam wurden folgende Ergebnisse erzielt: Der CHMP verabschiedete 8 positive Voten inkl. Risikomanagement-Plänen für folgende Medikamente mit neuem Wirkstoff: Adzynma ® (rADAMTS13): Pulver für Injektionslösung, ein Orphan-Medikament von Takeda zur Enzymersatztherapie bei ADAMTS13-Mangel bei Kindern ab Geburt, Jugendlichen und Erwachsenen mit ererbter thrombotisch-thrombozytopenischer Purpura (TTP). Der Wirkstoff ist ein rekombinantes antithrombotisches Enzym (Anatomischer-Therapeutischer-Chemischer(ATC)-Code: B01AD13). Fehlendes oder nicht ausreichendes Vorhandensein der Metalloprotease ADAMTS13, die den Von-Willebrand-Faktor (VWF) spaltet, ist mit TTP assoziiert. Die Gabe von rADAMTS13 sollte die spontane Bildung von Mikrothromben durch VWF-Plättchen reduzieren ...

  9. Merken

    Einbindung der Pharmalogistik in ein pharmazeutisches Qualitätssystem

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 495 (2024))

    Quast U

    Einbindung der Pharmalogistik in ein pharmazeutisches Qualitätssystem / Quast • Pharmalogistik · Quast U · Qualityconsulting Quast, Badenweiler
    Pharmalogistik GMP GDP Pharmazeutisches Qualitätssystem Qualitätsrisikomanagement Für Arzneimittelgroßhändler ist es im Allgemeinen nicht kompliziert, ein passendes Qualitätssystem aufzustellen. Es gilt die Arzneimittelhandelsverordnung (Am-HandelsV) [ 1 ] mit Referenz zur EU-GDP-Guideline [ 2 ]. Viel schwieriger kann es sein, die Belange der Pharmalogistik in pharmazeutische Qualitätssysteme (PQS) von pharmazeutischen Unternehmern, Arzneimittelherstellern und Arzneimittelimporteuren einzubinden, die entweder eine Herstellungserlaubnis oder eine Importerlaubnis besitzen. Für diese gilt vor allem die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) [ 3 ] mit Referenz zu den EU-GMP-Guidelines [ 4 ]. Ergänzt werden diese ggf. durch die EU-GDP-Guideline für Wirkstoffe [ 5 ]. Solche Unternehmen bedienen unterschiedliche Firmenzwecke. Es ...

  10. Merken

    Aktuelles aus G-BA und IQWiG

    Rubrik: Gesundheitswesen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 489 (2024))

    Wilken M | Lietz C

    Aktuelles aus G-BA und IQWiG / Aktuelle Verfahren der Frühen Nutzenbewertung / Arzneimittelbezogene Beschlüsse des G-BA im Mai 2024 · Wilken M, Lietz C · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin
    Es ist zu beachten, dass die Beschlüsse zur Frühen Nutzenbewertung bereits vor Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Deshalb können Veröffentlichungsdatum und das Datum des Inkrafttretens auseinanderfallen. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 02.05.2024 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in Anlage XII (Verfahren nach § 35a SGB V): Baricitinib (Neues Anwendungsgebiet: juvenile Psoriasis-Arthritis, ≥2 Jahre) Der pharmazeutische Unternehmer (pU) beansprucht keinen Zusatznutzen und hat daher keine geeigneten Daten vorgelegt. Der G-BA beschloss einstimmig, unter Zustimmung der Patientenvertreter, dass ein Zusatznutzen nicht nachgewiesen ist. Baricitinib (Neues Anwendungsgebiet: atopische Dermatitis, ≥2 bis <18 Jahre) Der pU beansprucht keinen Zusatznutzen und hat daher keine geeigneten Daten vorgelegt. Der ...

Sie sehen Artikel 121 bis 130 von insgesamt 11436