Rubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 682 (1999))
Aktivitäten des CPMP 08/1999 / Throm SRubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 686 (1999))
ICH-Leitlinie zu Spezifikationen für biotechnologische/biologische Produkte / Throm SRubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 693 (1999))
Europäisches Arzneibuch 08/1999 / Auterhoff GRubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 695 (1999))
Zur innerstaatlichen Rechtsverbindlichkeit von Richtlinien des Rates und von EU-Empfehlungen / Peter FRubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 697 (1999))
Rechtsgutachten: Die Arzneimittel-Richtlinien des BÄK und Artikel 85 des EG-Vertrages / Millarg ERubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 704 (1999))
Rechtsprechung - Schadenersatz für Festbeträge /
Schadensersatz für Festbeträge
(Oberlandesgericht Düsseldorf,
Urteil vom 27. Juli 1999, Az.: U (Kart) 33/98)
Ausgewählt von RA
Dr. Axel Sander
Die Spitzenverbände
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind verurteilt worden,
- es gegenüber der klagenden Pharmafirma zu unterlassen, die seit dem
1. Mai 1997 vorgenommenen Anpassungen der Festbeträge der Erstattungspraxis
für bestimmte Fertigarzneimittel der Firma zugrunde zu legen oder zugrunde
legen zu lassen,
- gegenüber den ihnen angeschlossenen Krankenkassen zu erklären, daß diese
Festbetragsanpassungen auf die genannten Arzneimittel der Firma nicht
angewendet werden dürfen sowie
- der Firma allen Schaden zu ersetzen, der ihr ab dem 1. Mai 1997 durch
die Anpassung der Festbeträge für die genannten Arzneimittel entstanden
ist. Ausschlaggebend für das Urteil war
- die Einordnung der Krankenkassen als Unternehmen und der Spitzenverbände
als Unternehmensvereinigungen i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV, weil ihnen
bei der Festbetragsfestsetzung ein erheblicher Gestaltungsspielraum eingeräumt
ist,
- die Feststellung, daß zu den zu beachtenden gemeinschaftsrechtlichen
Vorschriften bei der Ausübung der den Mitgliedstaaten zustehenden Befugnisse
zur Ausgestaltung der Sozialversicherungssysteme auch die Wettbewerbsregeln
der Art. 81 u. 82 EGV gehören,
- daß von der Festbetragsregelung als mittelbarer Festsetzung der Ankaufspreise
ein starker preisregulierender Einfluß ausgeht,
- daß die für Deutschland geltenden Festbeträge auch Auswirkungen auf
den zwischenstaatlichen Handel haben können und
- die Annahme eines jedenfalls in Form leichter Fahrlässigkeit vorliegenden
Verschuldens der Spitzenverbände, weil sie die verfassungsrechtlichen
Bedenken des Bundessozialgerichts nicht beachtet haben, die sich aus dem
Vorlagebeschluß vom 14. 6. 1995 (Az.: 3 RK 20/94) ergeben. Das mit der
Revision anfechtbare Urteil hat folgenden Wortlaut (Auszug):
© ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999
Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 714 (1999))
Essentials aus dem Sozialrecht - Das Fünf-Punkte-Notprogramm der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das Ende der Dialogbereitschaft? / Ehlers ARubrik: Wirtschaft
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 716 (1999))
Bericht von der Börse 08/1999 / Batschari ARubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 718 (1999))
Bericht aus Frankreich 08/1999 / Bernhard MRubrik: Ausland
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 722 (1999))
Bericht aus Großbritannien 08/1999 / Woodhouse RSie sehen Artikel 211 bis 220 von insgesamt 11564