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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11436 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    "Operational Excellence" in der pharmazeutischen Industrie / II: Restrukturierung von Produktionsnetzwerken

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 558 (2001))

    Dubois G

    "Operational Excellence" in der pharmazeutischen Industrie / II: Restrukturierung von Produktionsnetzwerken / Dubois G
    „Operational Excellence“ in der pharmazeutischen Industrie II: Restrukturierung von Produktionsnetzwerken*) Gerhard Dubois und Christoph Haeger Arthur D. Little International Inc., Wiesbaden Getrieben von sich ändernden Absatzgefügen, steigenden Kosten und dem technologischen Wandel überarbeiten einige Pharmaunternehmen derzeit ihre Produktionsstrategien und hinterfragen die Struktur der Produktionsnetzwerke. Zwei Fallbeispiele verdeutlichen exemplarisch die Bedeutung und Verbesserungspotentiale eines optimierten Netzwerkes durch z. B. Fokus auf Kernkompetenzen oder eine Produktportfolio-Optimierung. Da einzelne Instrumente und Ansätze, wie z. B. Outsourcing, nicht immer anwendbar sind, bedarf es eines strukturierten Vorgehens, um herauszufinden, wie das Produktionsnetzwerk am besten aufgebaut werden soll. Das sogenannte T-Modell hat sich bereits in vielen Projekten bewährt. Es beginnt mit einer detaillierten Standortbestimmung bzw. Situationsanalyse, gefolgt von der Entwicklung verschiedener Netzwerkoptionen und endet in einem konkreten Maßnahmenplan zur Umsetzung. *)Teil I siehe Pharm. Ind. 63, Nr. 4, S. 337 (2001).   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

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    Qualifizierung und Validierung nach Annex 15 des EG-GMP-Leitfadens / Teil 1: Allgemeine Anmerkungen aus Inspektorensicht

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 563 (2001))

    Hiob M

    Qualifizierung und Validierung nach Annex 15 des EG-GMP-Leitfadens / Teil 1: Allgemeine Anmerkungen aus Inspektorensicht / Hiob M
    Qualifizierung und Validierung nach Annex 15 des EG-GMP-Leitfadens Teil 1: Allgemeine Anmerkungen aus Inspektorensicht Dr. Michael Hiob Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Im Juni 2001 soll der Annex 15 „Qualification and Validation“ zum EG-GMP-Leitfaden in Kraft treten. Der nachstehende Beitrag befaßt sich aus diesem Anlaß mit generellen Aspekten der Qualifizierung/Validierung aus Sicht eines Behördenvertreters. Zunächst werden in einem historischen Rückblick die Entwicklung der Validierung dargestellt und die Uneinheitlichkeit der Begriffe dieses Themenbereichs kritisch hinterfragt. Immer wieder auftretende Problempunkte aus der Praxis der Inspektion werden angesprochen wie beispielsweise die Fragen Was ist „kritisch“ und damit validierungspflichtig? Worauf ist bei der Durchführung der Validierung zu achten? Warum ist eine Abgrenzung der Validierung zur Forschungs-/ Entwicklungsphase notwendig? Was ist bei der Validierung im Lohnauftrag zu regeln? Wie sind Abweichungen im Rahmen der Validierung zu behandeln? Abschließend werden rechtliche Aspekte der Qualifizierung/Validierung unter Berücksichtigung des Arzneimittelgesetzes und der Pharmabetriebsverordnung dargestellt.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

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    Audit 2000 / VI. Validierung von Computersystemen in der klinischen Prüfung / Teil II

    Rubrik: GMP / GLP / GCP

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 571 (2001))

    El-Samalouti V

    Audit 2000 / VI. Validierung von Computersystemen in der klinischen Prüfung / Teil II / El-Samalouti V
    Audit 2000 VI. Validierung von Computersystemen in der klinischen Prüfung Teil II1) Dr. rer. nat., Dr. med. Reinhard Kobelt, IEM GmbH - International Electronic Monitoring, Neuss, Dr. rer. nat. Dieter Wachtmann, DATATRAK Deutschland GmbH, Bonn, Dr. Peter M. Kaiser, PMK Pharma Consulting, Hameln, und Dr. rer. nat. Volker El-Samalouti, LKF - Laboratorium für Klinische Forschung, Kiel Deutsche Gesellschaft für Gute Forschungspraxis e.V. (DGGF), Arbeitsgruppe „GCP-Qualitätssicherung“ Die Validierung von Computersystemen, empfohlen bzw. gefordert durch die ICH-GCP-Leitlinien und die 21 CFR Part 11-Regularien der FDA zur elektronischen Unterschrift und Aufzeichnung von Daten, einschließlich deren Archivierung, ist in den Blickpunkt der Überwachungsbehörden gerückt, d. h. die Valdierung, von Computersystemen wird bei künftigen Inspektionen und Audits ein wesentlicher Aspekt bei diesen Überprüfungen sein. Der zweite Teil der Veröffentlichung widmet sich Fragen der Validierung gekaufter Software sowie der Planung und Durchführung der Validierung mitsamt ihrer Dokumentation. 1) Teil 1 siehe Pharm. Ind. 63, Nr. 5 , S. 439 (2001).   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

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    Aktivitäten des CPMP 06/2001

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 577 (2001))

    Throm S

    Aktivitäten des CPMP 06/2001 / Throm S

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    Aktivitäten des COMP 06/2001

    Rubrik: europharm

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 583 (2001))

    Baddack P

    Aktivitäten des COMP 06/2001 / Baddack P

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    Entwicklungen beim Parallelimport / Aktuelle Entscheidungen / Teil I

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 584 (2001))

    Kleist H

    Entwicklungen beim Parallelimport / Aktuelle Entscheidungen / Teil I / Kleist H
    Entwicklungen beim Parallelimport Aktuelle Entscheidungen / Teil I RAin Dr. Holde Kleist Rechtsanwaltssozietät Forstmann - Kleist - Collatz, Frankfurt/Main Bei Parallelimporten ergeben sich sowohl arzneimittel- als auch markenrechtliche Probleme, die durch den EuGH und die nationalen Gerichte behandelt worden sind. Der Parallelimporteur kann durch Bezugnahme auf ein im Inland bereits zugelassenes Arzneimittel im vereinfachten Verfahren eine Zulassung erhalten. Dabei muß lediglich die Identität der einzelnen von ihm zu importierenden Partie mit dem im Inland zugelassenen Arzneimittel nachgewiesen werden. Bei einer Änderung des Lieferlandes bedarf es lediglich der Anzeige nach § 2 9 Abs. 1 AMG bei der zuständigen Bundesoberbehörde. Für zentral zugelassene Arzneimittel gibt es kein verbindliches Verfahren für den Parallelimporteur. Ihm wird lediglich empfohlen, die Absicht des Parallelimports bei der EMEA anzuzeigen. Probleme ergeben sich bei der Kennzeichnung parallel importierter Arzneimittel, insbesondere bei der Kennzeichnung von Blistern und kleinen Behältnissen. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH muß der Markeninhaber eine Verletzung seiner Markenrechte durch den Parallelimporteur hinnehmen, sofern dies unerläßlich ist, um den Parallelimport zu ermöglichen, sofern der Parallelimporteur die vom EuGH aufgestellten Voraussetzungen kumulativ erfüllt. Die Rechte des Parallelimporteurs nach Art. 30 EG-Vertrag in Verbindung mit Art. 7 der Markenrechtsrichtlinie sind jedoch begrenzt durch die Notwendigkeit, den Parallelimport zu ermöglichen. Nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt und des OLG Hamburg ist es dem Parallelimporteur nicht erlaubt, eine neue Umverpackung herzustellen, wenn es aus technischen Gründen möglich ist, eine Bündelpackung herzustellen, ohne daß diese „unordentlich“ im Sinne der EuGH-Rechtsprechung ist. Umgekehrt kann sich der Parallelimporteur nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen, wenn er bei dem Umpacken „unordentliche Packungen“ herstellt. Der Parallelimporteur darf beim Import eines Arzneimittels eine im Ausland verwendete Marke durch eine im Inland verwendete Marke nur unter der Voraussetzung ersetzen, daß dies objektiv notwendig ist, um den Parallelimport zu ermöglichen. Eine objektive Zwangslage für den Parallelimporteur liegt dann nicht vor, wenn die Ersetzung der Marke ihren Grund ausschließlich darin hat, daß der Parallelimporteur einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen möchte. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den zulässigen Parallelimport ist nach der EuGH-Rechtsprechung, daß der Parallelimporteur vor dem Inverkehrbringen den Markeninhaber darüber unterrichtet. Bei einer Verletzung dieser Vorabinformationspflicht begeht der Parallelimporteur eine Markenverletzung, die dem Markeninhaber ein Recht auf Auskunft- und Schadensersatz gewährt.   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

  7. Merken

    Bekanntmachung zum Deutschen Arzneibuch 2001;Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, Nachtrag 2001 / Vierter Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs

    Rubrik: Arzneibücher

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 589;591 (2001))

    Auterhoff G

    Bekanntmachung zum Deutschen Arzneibuch 2001;Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, Nachtrag 2001 / Vierter Nachtrag zur 3. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs / Auterhoff G

  8. Merken

    Homöopathische Arzneibuch-Kommission neu berufen / Liste der Mitglieder und Stellvertreter der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission

    Rubrik: Arzneibücher

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 593 (2001))

    Auterhoff G

    Homöopathische Arzneibuch-Kommission neu berufen / Liste der Mitglieder und Stellvertreter der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission / Auterhoff G

  9. Merken

    SOTAX AG

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 594 (2001))

    SOTAX AG /

  10. Merken

    Bericht von der Börse 06/2001

    Rubrik: Wirtschaft

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 598 (2001))

    Batschari A

    Bericht von der Börse 06/2001 / Batschari A

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